Datenschutzerklärung
Privacy Notice gemäss Art. 13/14 DSGVO und Art. 19-21 revDSG
1. Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Personendaten im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Art. 5 lit. j revDSG ist:
| Firma | Rheinvalor Advisory GmbH |
|---|---|
| Adresse | CH-8600 Dübendorf, Schweiz |
| daniel.meran@rheinvalor.com | |
| Datenschutz-Ansprechpartner | Daniel Meran, Managing Partner |
Rheinvalor hat keinen formell bestellten Datenschutzbeauftragten, da die gesetzlichen Schwellenwerte (Art. 37 DSGVO, Art. 10 revDSG) nicht erreicht werden. Datenschutzthemen werden auf Geschäftsleitungsebene durch den Managing Partner verantwortet und, soweit erforderlich, durch externe Rechtsberater unterstützt.
2. Anwendungsbereich
Diese Datenschutzerklärung gilt für sämtliche Bearbeitungen von Personendaten durch Rheinvalor im Zusammenhang mit den Websites rheinvalor.com, procurevalor.com (einschliesslich aller Unterseiten), spendvalor.com und marginvalor.com, der Anbahnung und Durchführung von Beratungsmandaten, Geschäftskorrespondenz, Marketing- und Outreach-Aktivitäten, internen Betriebsprozessen sowie dem Betrieb der Software-Produkte der ProcureValor-Suite (Software as a Service).
3. Kategorien bearbeiteter Personendaten
- Stammdaten (Name, Titel, Funktion, Unternehmen, berufliche Kontaktdaten)
- Kommunikationsdaten (E-Mails, LinkedIn-Nachrichten, Gesprächsnotizen)
- Vertrags- und Abrechnungsdaten (Aufträge, Rechnungen, Zahlungsdaten)
- Projektbezogene Daten, die uns im Rahmen der Mandatsausführung übermittelt werden (z. B. Lieferanteninformationen, Einkaufsdaten des Kunden)
- Website- und Log-Daten (IP-Adresse, User-Agent, Zeitstempel - nur soweit technisch erforderlich)
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen
| Zweck | Rechtsgrundlage DSGVO | Rechtsgrundlage revDSG |
|---|---|---|
| Anbahnung und Durchführung von Beratungsmandaten | Art. 6 Abs. 1 lit. b | Art. 31 Abs. 2 lit. a |
| Geschäftsanbahnung / Outreach / Direktansprache | Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse) | Art. 31 Abs. 1 iVm Art. 6 (Verhältnismässigkeit) |
| Rechnungsstellung, Buchhaltung, Revision | Art. 6 Abs. 1 lit. c (rechtliche Verpflichtung) | Art. 31 Abs. 1 iVm OR 958f (10 Jahre) |
| Kommunikation und Korrespondenz | Art. 6 Abs. 1 lit. b / lit. f | Art. 31 Abs. 1 |
| Marketing / Newsletter (falls einschlägig) | Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung) | Art. 31 Abs. 1 iVm UWG 3 I lit. o |
| IT-Sicherheit, Log-Auswertung | Art. 6 Abs. 1 lit. f | Art. 31 Abs. 1 iVm Art. 8 (Datensicherheit) |
5. Empfänger und Auftragsbearbeiter
Rheinvalor gibt Personendaten nur weiter, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Typische Empfängerkategorien:
- IT-Dienstleister und SaaS-Anbieter (E-Mail, Speicher, Videokonferenz, KI-Tools) - auf Basis von Auftragsbearbeitungsverträgen gemäss Art. 28 DSGVO / Art. 9 revDSG
- Steuerberatung, Revision, Rechtsberatung - soweit gesetzlich oder vertraglich erforderlich
- Banken und Zahlungsdienstleister - für die Rechnungsstellung
- Behörden - nur bei gesetzlicher Verpflichtung
Eine aktuelle Liste der Unterauftragnehmer wird Klienten auf Anfrage zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil der Auftragsbearbeitungsverträge.
Software-Produkte (ProcureValor-Suite): In den Produkten bearbeitet Rheinvalor die Daten der Kunden als Auftragsbearbeiter nach Weisung des Kunden. Betrieb und Datenhaltung erfolgen in Rechenzentren in der Schweiz (Infomaniak). Für KI-Funktionen werden ausschliesslich Anbieter mit Verarbeitung in der Schweiz eingesetzt (Infomaniak AI Services; als Ausweichlösung Safe Swiss Cloud), vertraglich ohne Training mit Kundendaten und ohne dauerhafte Speicherung der Eingaben (Rheinvalor KI-Richtlinie v1.1, Abschnitt 13).
6. Übermittlung in Drittländer
Die Schweiz geniesst einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; Übermittlungen Rheinvalor -> EWR und umgekehrt sind damit zulässig. Für Datenübermittlungen in Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau (insbesondere USA) stützen wir uns auf die EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss 2021/914) inkl. Schweizer Addendum des EDÖB, flankiert durch technische und organisatorische Massnahmen (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Pseudonymisierung).
Für jeden regelmässigen Datentransfer in Drittländer führt Rheinvalor ein dokumentiertes TIA durch und überprüft dieses mindestens jährlich.
7. Speicherdauer
- Vertragsdaten: Dauer der Geschäftsbeziehung zzgl. 10 Jahre (OR 958f / HGB)
- Rechnungs- und Buchhaltungsdaten: 10 Jahre
- Prospect- und Outreach-Daten: maximal 24 Monate ohne Interaktion
- Log-Daten: 90 Tage, danach Löschung oder Anonymisierung
- Bewerbungen: 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens
8. Ihre Rechte als betroffene Person
Sie haben - unabhängig vom anwendbaren Recht - das Recht auf:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO / Art. 25 revDSG)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO / Art. 32 revDSG)
- Löschung (Art. 17 DSGVO / Art. 32 revDSG)
- Einschränkung der Bearbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO / Art. 28 revDSG)
- Widerspruch gegen die Bearbeitung (Art. 21 DSGVO / Art. 30 revDSG)
- Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
Anfragen richten Sie bitte an daniel.meran@rheinvalor.com. Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von 30 Tagen (ggf. mit einmaliger Verlängerung um weitere 60 Tage bei hoher Komplexität, DSGVO Art. 12 Abs. 3).
9. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere:
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), Feldeggweg 1, CH-3003 Bern
- Der für Ihren Wohnsitz / Arbeitsplatz zuständigen EU-Aufsichtsbehörde
10. Automatisierte Entscheidungen und KI
Rheinvalor trifft keine ausschliesslich automatisierten Einzelfallentscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO / Art. 21 revDSG. KI-gestützte Tools werden ausschliesslich als Arbeitsunterstützung eingesetzt; alle kundenwirksamen Ergebnisse werden durch einen Menschen geprüft und freigegeben (vgl. Rheinvalor KI-Richtlinie). In den Software-Produkten liest KI Inhalte aus Geschäftsdokumenten (z. B. Verträgen und Rechnungen) aus; Beträge berechnet Programmcode, und Ergebnisse werden vor ihrer Verwendung durch einen Menschen bestätigt.
11. Änderungen dieser Erklärung
Rheinvalor überprüft diese Datenschutzerklärung mindestens einmal jährlich und aktualisiert sie bei Bedarf. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter rheinvalor.com abrufbar.
Diese Fassung 1.2 wurde am 2. Oktober 2026 in Kraft gesetzt (Fassung 1.1: 1. Oktober 2026, Software-Produkte, Abschnitte 2, 5 und 10; Fassung 1.0: 23. April 2026; Änderung 1.2: Abschnitt 2, alle Websites). Vorgängerfassungen werden in der internen Richtlinien-Ablage archiviert.